Auf Wunsch erhalten Sie auch Leistungen bei Reiserücktritt oder bei vorzeitiger Rückreise. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie bei Auslandsaufenthalten in den meisten Ländern keinen Versicherungsschutz. Lediglich bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben Sie einen begrenzten Leistungsanspruch. Sie bekommen bestenfalls einen Teil der Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Wird ein Rücktransport erforderlich, so müssen Sie diese Kosten auf jeden Fall in voller Höhe selbst tragen. So werden Reisende im Ausland häufig nur als Privatpatienten behandelt. Für teures Geld versteht sich. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Mit unserer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die rundum abgesichert.
Wie finden Sie den richtigen Versicherungsschutz?
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